Als ambulanter Pflegedienst liegt uns Ihre Gesundheit besonders am Herzen! Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns alle vor enorme Herausforderungen. Der Schutz aller Menschen und das Retten von wertvollen Leben genießt in dieser Zeit absolute Priorität. Wir bitten Sie daher, von persönlichen Besuchen in unseren Büroräumen abzusehen. Sie erreichen uns stattdessen jederzeit telefonisch unter der Nummer 069 260 13 545. Bitte bleiben Sie zuhause und überlassen Sie die Pflege Ihrer Angehörigen unseren erfahrenen Pflegekräften, welche alle erdenklichen Schutzmaßnahmen ergreifen, um auch in diesen schwierigen Zeiten eine bestmögliche Pflege zu gewährleisten. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und hoffen, Sie bald wieder persönlich empfangen zu dürfen!
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069 260 13 545
Als ambulanter Pflegedienst liegt uns Ihre Gesundheit besonders am Herzen! Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns alle vor enorme Herausforderungen. Der Schutz aller Menschen und das Retten von wertvollen Leben genießt in dieser Zeit absolute Priorität. Wir bitten Sie daher, von persönlichen Besuchen in unseren Büroräumen abzusehen. Sie erreichen uns stattdessen jederzeit telefonisch unter der Nummer 069 260 13 545. Bitte bleiben Sie zuhause und überlassen Sie die Pflege Ihrer Angehörigen unseren erfahrenen Pflegekräften, welche alle erdenklichen Schutzmaßnahmen ergreifen, um auch in diesen schwierigen Zeiten eine bestmögliche Pflege zu gewährleisten. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und hoffen, Sie bald wieder persönlich empfangen zu dürfen!
Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie mit viel Zeit, Geduld und Herzlichkeit bei den sogenannten Leistungen der Grundpflege, zu denen zählen:
Diese Leistungen garantieren und erbringen wir durch Pflegefachkräfte durch Verordnung eines Arztes bei medizinischer Notwendigkeit im häuslichen Umfeld. Als zugelassener Pflegedienst im Gallus können wir diese direkt mit allen Kassen abrechnen. Zu der Behandlungspflege zählen, unter anderem:
Manchmal besteht keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes, allerdings eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz, die eine Betreuung oder Aufsicht unabdingbar macht. Dies ist häufig bei hirnorganischen Erkrankungen, wie beispielsweise bei Demenzpatienten, der Fall.
Für diese Fälle bietet das Pflegeleistungsergänzungsgesetz die Finanzierung von zusätzlichen Betreuungsleistungen, um eine Entlastung der pflegenden Angehörigen zu ermöglichen.
Zu den Leistungen der zusätzlichen Betreuungsleistung nach § 45 SGB XI zählen beispielsweise:
Betreuung in der Wohnung des Klienten durch
Für Klienten, die ihre Wohnung verlassen können, bieten wir:
Einkaufshilfe von Hilfsmitteln
Sie benötigen Hilfsmittel wie (Gehhilfen, Rollstühle, Pflegebetten, Sitzhilfen in der Dusche, Inkontinenzartikel, etc.)? Wir beraten Sie fachmännisch zu den verschiedenen Möglichkeiten, nennen Ihnen geeignete Bezugsquellen und helfen Ihnen bei der Bestellung.
Sie benötigen Hilfsmittel wie (Gehhilfen, Rollstühle, Pflegebetten, Sitzhilfen in der Dusche, Inkontinenzartikel, etc.)? Wir beraten Sie fachmännisch zu den verschiedenen Möglichkeiten und nennen Ihnen geeignete Bezugsquellen.